AGB

ornament

AGB HOTEL ARISTELLA SWISSFLAIR,
RESTAURANT SPYCHER AG

HOTEL ARISTELLA SWISSFLAIR, RESTAURANT SPYCHER AG

Für die Unternehmung:
Hotel Aristella swissflair, Restaurant Spycher AG
und
Leistungsbucher
(nachfolgend GAST genannt)

1. Geltungsbereich

Diese AGB finden auf sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Hotel Aristella swissflair, Restaurant Spycher AG und dem GAST Anwendung. Weiter erstreckt sich der Geltungsbereich auf mögliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Gast und dem Hotel Aristella swissflair, Restaurant Spycher AG, welche Leistungen vermittelt oder auch direkt ausführt.

2. Buchung – Vertragsabschluss

Mit der Entgegennahme der schriftlichen, telefonischen, elektronischen oder persönlichen Buchung und der Zustellung der Buchungsbestätigung kommt ein Vertrag nach Obligationenrecht zwischen dem GAST und dem Hotel Aristella swissflair, Restaurant Spycher AG zustande. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen sind Bestandteil dieses Vertrages. Mitteilungen per E-Mail gelten als schriftlich erfolgt.
Je nach Buchungskanal und Zeitpunkt der Buchung können unterschiedliche Restriktionen in Bezug auf Mindestaufenthalt und/oder Verfügbarkeiten gelten.

3. Annullationen und Umbuchungen

3.1 Allgemeine Bedingungen – Stornierungsfristen

Annullationen oder Umbuchungen sind nur gültig, wenn diese schriftlich zugestellt werden und vom Hotel entsprechend schriftlich bestätigt werden. Es gelten folgende Fristen:

  • Von 1.November bis 30.April: Änderungen/Annullationen sind bis 14 Tage vor Anreisetag kostenlos
  • Von 1.Mai bis 30.Oktober: Änderungen/Annullationen sind bis 5 Tage vor der Anreisetag kostenlos
  • Nach Ablauf der Frist ist das Hotel berechtigt, den gesamten Aufenthalt zu belasten.

Stornierung einer Reservation:
Wintersaison

– Bis 14 Tage vor Anreise ist die Stornierung für Sie kostenlos.
– Ab 14 Tage vor Anreise verrechnen wir Ihnen 100% des gebuchten Arrangements.
– Bei verspäteter Anreise oder verfrühten Abreise erlauben wir uns, Ihnen das Zimmer laut ursprünglicher Reservation zu verrechnen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Reiseannullationsversicherung, damit Ihnen bei einer eventuellen Stornierung keine Kosten entstehen.

Sommersaison

– Bis 5 Tage vor Anreise ist die Stornierung für Sie kostenlos.
– Ab 5 Tage vor Anreise verrechnen wir Ihnen 100% des gebuchten Arrangements.
– Bei verspäteter Anreise oder verfrühten Abreise erlauben wir uns, Ihnen das Zimmer laut ursprünglicher Reservation zu verrechnen. Wir empfehlen Ihnen daher eine Reiseannullationsversicherung, damit Ihnen bei einer eventuellen Stornierung keine Kosten entstehen.

Nicht erstattbare Rate:

– Der Totalbetrag muss bei der Buchung sofort bezahlt werden und ist leider nicht erstattbar (dafür ist der Preis günstiger).
– Bei Nichtbezahlen innert 2 Tagen entfällt der Vorteilspreis, und wir verrechnen den Normalpreis.
– Aufgrund des Spezialpreises bleibt der Totalbetrag im Falle einer Stornierung oder Kürzung des Aufenthaltes zu 100% im Besitze des Hotels.

3.2 frühzeitige Abreise oder spätere Anreise

Bei frühzeitiger Abreise oder späterer Anreise wird der gebuchte Gesamtbetrag verrechnet.

3.3 Annullationsdatum und Versicherung

Massgebend zur Berechnung des Annullationsdatums ist das Eintreffen der schriftlichen Erklärung bei der Buchungsstelle. Die Annullierungskosten können in Härtefällen von einer Annullierungskosten-Versicherung übernommen werden, sofern der GAST eine solche abgeschlossen hat.
Die Annullationsversicherung obliegt der Verantwortung des Gastes.

3.4 Stellen einer Ersatzperson

Falls das gebuchte Arrangement nicht angetreten werden kann, akzeptiert das Hotel Aristella swissflair, Restaurant Spycher AG eine Ersatzperson, welche die bestehende Buchung unter den gleichen Bedingungen übernimmt. Die Ersatzperson muss dem Hotel schriftlich bekannt gegeben werden. Der ursprüngliche GAST bleibt Vertragspartner und haftet.

3.5 Höhere Gewalt, Anreise auf üblichem Verkehrsweg nicht möglich

Im Falle einer Abgeschiedenheit von Zermatt, aus Gründen von höherer Gewalt auf sämtlichen üblichen Verkehrswegen nicht erreichbar gelten die Weisungen von hotelleriesuisse.ch.

3.6 Störungen, Betriebseinschränkungen und behördliche Massnahmen

Störungen wie z.B. Lärm und/oder Betriebseinschränkungen berechtigen zu keiner Entschädigung oder Rückerstattung.
Auch eine behördliche Einschränkung im Allgemeinen zB Schliessung der Wellnessanlage, Bergbahnen etc zum Beispiel aufgrund des Strommangels berechtigt zu keiner Preisreduktion.

3.7 Pandemie wie COVID 19

Das Hotel ist NUR verpflichtet eine Rückerstattung von Anzahlungen zu leisten, sofern die Behörden die Schliessung der Hotels veranlasst.
Die geleistete Anzahlung wird in einen Wertgutschein umgewandelt.
Dieser enthält kein Ablaufdatum hat und im Hotel Aristella swissflair sowie im Restaurant Spycher eingelöst werden kann.
Nur im Falle der Schliessung des Hotels entfallen ausserdem die Stornierungsgebühren für die entsprechende Dauer.
Bereits geleistete Anzahlungen werden in Form von Gutscheinen rückvergütet.
Die Schliessung der Bergbahnen oder Geschäfte berechtigt zu keiner Rückerstattung, da das Hotel seine Leistung erbringen könnte.

4. Preisänderungen

In den folgenden Fällen kann das Hotel Aristella swissflair, Restaurant Spycher AG die ausgeschriebenen Preise ändern:

  • eindeutig erklärbare Druck- oder Schreibfehler
  • Wechselkursänderungen

Ändern sich nach Vertragsabschluss die Preise für die gebuchte Leistung (aus einem anderen als den oben genannten Gründen), ist dies für den abgeschlossenen Vertrag irrelevant, egal in welche Richtung die Preisentwicklung stattgefunden hat.

5. Schadenersatzpflicht und Haftung

Das Hotel Aristella swissflair, Restaurant Spycher AG haftet für Schäden nur in den Fällen von Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Für eingebrachte Sachen wird die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen. Ansprüche müssen umgehend, spätestens 3 Tage nach Abreise, schriftlich beim Hotel geltend gemacht werden. Andernfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.

6. Benützung der Hotelzimmer

Das Hotelzimmer ist durch den GAST mit grösster Sorgfalt zu benützen und zu behandeln. Es darf nur durch die Anzahl Personen (einschließlich Kinder) benützt bzw. belegt werden, welche im Vertrag angegeben ist. Dem GAST ist es nicht gestattet im Hotel Aristella swissflair gemietete Hotelzimmer Dritten zum Gebrauch zu überlassen. Für allfällige Schäden haftet der GAST, ausser er kann nachweisen, dass diese ohne sein Verschulden (bzw. Verschulden von Mitbenützern) entstanden sind. Schäden sind unverzüglich dem Hotel zu melden.

7. Zimmerbezug und -abgabe

Ohne ausdrücklich anders lautende Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien ist der früheste Zimmerbezug am Anreisetag ab 15:00 Uhr möglich und die späteste Zimmerabgabe am Abreisetag bis 11:00 Uhr möglich.

8. Datenschutz

Das Hotel Aristella swissflair, Restaurant Spycher AG, verarbeiten Daten im Rahmen des Schweizer Bundesgesetzes für Datenschutz (DSG) sowie der Europäischen Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO). Die einheitliche Datenschutzerklärung wird als integrierter Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angesehen.

9. Transfer

Das Hotel ist bequem in 10 Minuten zu Fuss vom Bahnhof erreichbar. Das Hotel verfügt über einen Elektrowagen. Unser Shuttleservice ist aber nicht jederzeit verfügbar. Wünschen Sie an Ihrem Anreisetag einen Abholservice, holen wir Sie gerne am Bahnhof Zermatt oder am Dorfeingang Zermatt ab. Sollte der Shuttle nicht verfügbar sein, würden wir Ihnen einen kostenpflichtigen Ersatz organisieren.
Es ist den Hoteltaxis in Zermatt untersagt, weiteren Shuttledienst zu tätigen wie z.B. den Transport zu den Talstationen der Bergbahnen.

10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Für alle unter diesen AGB‘s vom Hotel Aristella swissflair, Restaurant Spycher AG abgeschlossenen Verträge ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus solchen Verträgen ist Visp.

11. Hunde im Hotel

Hunde sind grundsätzlich im Hotel erlaubt.
Bitte beachten Sie, dass Hunde im Spa-Bereich, Frühstücksraum und Restaurant keinen Zutritt haben. Die Hunde dürfen nicht über einen längeren Zeitraum alleine im Zimmer gelassen werden.
Wir verrechnen einen Aufpreis von CHF 20 pro Tag, danke für Ihr Verständnis.
Das Futter ist in diesem Preis nicht inbegriffen.
Aus Respekt gegenüber anderen Gästen werden Hunde auf dem Hotel-/Restaurantareal an der Leine geführt.
Bei allfälligem Schaden haftet der Besitzer.

12. Rauchen

Seit 2010 gilt schweizweit ein gesetzliches Rauchverbot in geschlossenen Räumen.
Dies gilt auch für jegliche e-Zigaretten.
In der Lobby steht unser Fumoir während 24 Stunden zur Verfügung.
Auf den Balkonen sind Aschenbecher vorhanden, in Zimmern mit französischem Balkon ist das Rauchen komplett untersagt.

Die AGB kommen in jedem Fall gemäss der deutschen Version zum Tragen und allfällig veränderte Bedeutungen aufgrund der Übersetzung haben rechtlich keine Gewichtung.

Jetzt Buchen